Sicher, einfach & lokal – lassen Sie Ihre Geräte und Feuerlöscher prüfen!
Am Samstag, den 26. Juli 2025, laden wir Sie herzlich zum zweiten Aktionstag Sicherheitsprüfung der SFC Group ein. Zwischen 09:00 und 15:00 Uhr prüfen wir Ihre elektrischen Geräte, Feuerlöscher und weitere Betriebsmittel – rechtssicher, schnell und mit minimalem Aufwand.
Unser Angebot richtet sich an Praxen, kleine Betriebe, Vereine, Privathaushalte, Bildungseinrichtungen, Kommunen und Selbstständige im Raum Sinsheim.
| Wann? | 26.07.2025 - 09:00 - 15:00 Uhr |
| Wo? | Zentrale der SFC Group Oberer Renngrund 37 74889 Sinsheim |
| Welche Prüfungen werden durchgeführt? | Elektrogeräte |
Wir bitten um vorherige Anmeldung und Übermittlung der zu prüfenden Geräte über das untenstehende Kontaktformular.
Die Prüfung Ihrer Feuerlöscher erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal nach § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der Norm DIN 14406 Teil 4. Geprüft werden u. a. Funktion, Druck, Verfallsdatum und der allgemeine Zustand. Die Prüfung dauert in der Regel nur wenige Minuten pro Gerät. Sollte ein Feuerlöscher nicht mehr zulässig oder funktionsfähig sein, bieten wir geprüfte Ersatzgeräte direkt vor Ort zum Kauf an.
Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet man elektrische Geräte, die während des Betriebs leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dabei können diese stets mit dem Stromkreis verbunden bleiben.
Darunter fallen zum Beispiel elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen in Werkstätten oder Baustellen oder auch Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte und Geräteanschlussleitungen.
Für die Festlegung der Prüffristen unterscheidet der Betreiber, bei der Prüfung ortsveränderlicher sowie ortsfester elektrischer Betriebsmittel, diverse Parameter, z.B. die unterschiedlichen Arbeitsumgebungen, in denen diese betrieben werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierfür maßgebend durchzuführen und bereits vorab und während der Beschaffungsphase zu beginnen.
Hierbei wird z.B. durch die DGUV unterschieden in:
Die DGUV Vorschrift 3 legt in den Tabellen 1A und 1B Richtwerte für Prüffristen fest. Je nach Arbeitsumgebung müssen diese jedoch auch verkürzt oder verlängert werden. Auf Baustellen wird z.B. eine Prüffrist von 3 Monaten empfohlen. In Büros oder ähnlichen Bedingungen eine Prüffrist von z.B. 2 Jahren.
Es gibt drei unterschiedliche Bereiche, in denen die DGUV Vorschrift 3 zum Tragen kommt.
Die Elektroprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln muss durch eine ausgebildete und zur Prüfung befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (kurz EUP) die Prüfung unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen.
Fragen Sie uns an, wir sind ein zertifizierter Innungsfachbetrieb im Bereich der Elektroprüfung sowie der Ausbildung für elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP). Wir können somit die Elektroprüfung bei Ihnen im Haus komplett übernehmen oder Sie dabei unterstützen, diese selbst durchzuführen.