Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Daher gilt es einen Entstehungsbrand schnellstmöglich löschen zu können, um größere Schäden zu verhindern.
Die ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) schreibt eine regelmäßige Prüfung von Feuerlöscher bzw. Wartung in Betrieben vor. Die Prüfung muss mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Falls hierbei Mängel festgestellt werden, müssen die Feuerlöscher instand gesetzt oder ausgetauscht werden.
Feuerlöscheinrichtungen sind der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Im Laufe der Zeit können diese durch äußere Einflüsse unbrauchbar werden. Daher ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung der Funktionsfähigkeit durch einen Sachkundigen mindestens alle 2 Jahre vorgeschrieben. Bei starker Beanspruchung, z. B. durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Zeitabstände erforderlich sein.
Von der Prüfung der Funktionsfähigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1 bleiben die zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt.
Zum zweijährigen Wartungs- und Inspektionsumfang bei tragbaren Feuerlöschgeräten nach DIN 14406 Teil 4 gehört u.a.:
Feuerlöscher müssen regelmäßig von Sachkundigen (nach DIN 14406, Teil 4) instand gehalten werden und durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.
SFC ist Ihr kompetenter Dienstleister rund um das Thema Wartung und Prüfung von Feuerlöscher sowie baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz.
Wir beraten Sie gerne rund um die Prüfung Ihrer Feuerlöscher und führen diese für Sie aus.
Lucas Beschorn
Geschäftsführer SFC Facility Management GmbH