Maschinenprüfungen

Nach VDE 0113-1/ VDE 0105-100

Die Prüfung elektrischer Maschinen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss gemäß BetrSichV sowie DGUV Vorschrift 3 regelmäßig durch eine befähigte Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Die Prüfung elektrischer Maschinen wird durch die Normen VDE 0113-1 (Erstprüfung) sowie durch die VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) abgebildet. Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Maschinen ist damit nicht nur verpflichtend, sondern trägt auch zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens bei. Vermeiden Sie Ausfall- und Stillstandzeiten durch regelmäßige Prüfungen Ihrer Maschinen. Eventuelle Fehler werden hierbei früh erkannt und Kosten können eingespart werden.

Wann muss eine Maschinenprüfung durchgeführt werden?

Vor der Inbetriebnahme einer Maschine muss eine Erstprüfung gemäß VDE 0113-1, durch eine befähigte Elektrofachkraft, durchgeführt werden. Hierbei wird die Maschine auf ihren technischen Zustand hin geprüft. Diese Prüfung wird durch den Hersteller nach Errichtung durchgeführt, sowie vom Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme im Unternehmen.

Nach jeder technischen Änderung oder Instandsetzung einer Maschine muss ebenfalls eine Elektroprüfung durchgeführt werden. Diese Vorgabe gilt auch, wenn die Maschine einem Standortwechsel unterzogen wird.

Wiederholungsprüfungen sind für Maschinen in regelmäßigen Abständen duchzuführen. Hierbei wird vor Inbetriebnahme einer Maschine durch eine Gefährdungsbegutachtung festgelegt, in welchem Intervall diese zu prüfen ist. Der Gefährdungsgrad einer Maschine hängt hierbei von vielen Faktoren ab.

Prüfprotokoll und Dokumentation

Nach jeder durchgeführten Prüfung muss ein normkonformes Prüfprotokoll angefertigt werden. Hierauf muss der Ablauf sowie der Umfang der Maschinenprüfung sowie weitere Hinweise des Prüfers ersichtlich sein.

Konsequenzen nicht geprüfter Maschinen

Werden Maschinen nicht sachgemäß oder nicht in regelmäßigen Abständen geprüft, hat das ein Betreiberverschulden zur Folge, welches unter Umständen bei Unfällen mit entsprechenden Geldstrafen belegt werden kann.

Zertifizierter Innungsfachbetrieb

Elektroprüfungen elektrischer Maschinen müssen durch eine zur Prüfung befähigten Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Als Spezialist im Bereich Mess- und Prüfservice sind wir befähigt, sämtliche Elektroprüfungen bei Ihnen im Unternehmen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir auch Aus- und Weiterbildungen (Produktschulungen, Seminare) an und unterstützen Sie somit in allen Bereichen der gesetzlich vorgeschriebenen Elektroprüfungen.

Ihr Ansprechpartner:

René Fuhr
Geschäftsführer SFC Secure GmbH

07261 / 40 77 6 – 60
info@sfc-group.de

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