UVV Prüfung kraftbetätigter Türen & Tore

Prüfung von Türen und Tore gemäß ASR A1.7 bzw. BGR 232

UVV Prüfungen von Türen und Toren mit SFC Group – Sicherheit im Fokus

Bei uns liegt der Fokus stets auf der Sicherheit Ihrer Industrie-, Hallen- und Sektionaltore und Türen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für UVV Prüfungen, um die Betriebssicherheit Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore zu gewährleisten.

Grundlegendes zu UVV Prüfungen

UVV Prüfungen sind ein integraler Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, die Sicherheit von Türen, Toren und anderen Arbeitsmitteln zu überprüfen und zu gewährleisten. Sie legen fest, welche Anforderungen an die Sicherheit von Türen und Toren gestellt werden und wie diese zu erfüllen sind. Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass diese Vorschriften in Ihrem Betrieb eingehalten werden. Die Anforderungen an UVV Prüfungen umfassen unter anderem die visuelle Inspektion des Tores, die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen und der Mechanik sowie die Dokumentation der Prüfergebnisse.

Bedeutung der UVV Prüfungen für verschiedene Tore

Industrietore sind ein wichtiger Bestandteil vieler Betriebe. Ihre regelmäßige Überprüfung durch UVV Prüfungen ist essentiell, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und den reibungslosen Betriebsablauf zu sichern. Auch Hallentore müssen regelmäßig überprüft werden. Durch UVV Prüfungen stellen wir sicher, dass Ihre Hallentore sicher und ordnungsgemäß funktionieren und somit den Betriebsablauf nicht stören. Sektionaltore bieten viele Vorteile, erfordern aber auch eine regelmäßige Überprüfung. Durch UVV Prüfungen können wir die Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Sektionaltore gewährleisten.

Unsere UVV Prüfungen bei SFC Group verlaufen nach einem klar strukturierten Prozess. Dies beginnt mit einer visuellen Überprüfung der Türen und Tore und deren Mechanik, gefolgt von einem Test der Sicherheitseinrichtungen. Abschließend erfolgt eine detaillierte Kontrolle der Funktionsweise und des Zustands der gesamten Tür- und Tormechanik. Zu den häufigen Mängeln, die wir bei UVV Prüfungen feststellen, gehören unter anderem defekte Sicherheitseinrichtungen, fehlende Sicherheitshinweise und mechanische Probleme. Diese Mängel werden von uns dokumentiert und umgehend behoben, um die Sicherheit und Funktionalität Ihre Türen und Tore zu gewährleisten.

Welche Prüffristen gelten für Türen und Tore?

Die "Technischen Regeln für Betriebssicherheit" (TRBS) und die "Unfallverhütungsvorschriften" (UVV) legen die Prüfpflichten für Türen und Tore fest:

Kraftbetätigte Türen und Tore sollen gemäß TRBS 1201 und der Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Es ist wichtig, diese Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage an einem neuen Standort durchzuführen.

Handbetätigte Türen und Tore, obwohl nicht ausdrücklich in den TRBS 1201 genannt, sollten dennoch regelmäßig gemäß den Herstellerangaben gewartet werden.

Feuerschutz-, Brandschutz- und Rauchschutztüren unterliegen speziellen Anforderungen. Diese Türen müssen regelmäßig gewartet werden, um ihre wichtige Funktion im Brandfall sicherzustellen. Insbesondere muss bei Brandschutztüren eine mindestens halbjährliche Wartung durch eine sachkundige Person erfolgen. Feuerschutzabschlüsse sollten mindestens einmal im Jahr auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft werden. Zudem ist nach jedem Auslösen (Brandfall) eine Prüfung erforderlich.

Warum SFC Group für UVV Prüfungen wählen?

Bei SFC Group legen wir Wert auf Transparenz, Professionalität und Kundenzufriedenheit. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service anzubieten, der den Anforderungen Ihrer Türen und Tore gerecht wird und dabei höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Unsere Experten verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der UVV Prüfungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Industrietüren- und Tore nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sondern auch den höchsten Sicherheitsstandards gerecht werden.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die UVV-Prüfung Ihrer Türen, Tore und Toranlagen

UVV Prüfungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit. Bei SFC Group stehen wir Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit Ihrer Tore zu gewährleisten. Mit uns als Partner können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Türen und Tore stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre nächste UVV Prüfung!

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Unsere Leistungen im Überblick

  • UVV Prüfungen (TÜV Prüfungen) von Türen, Toren und Toranlagen
  • DGUV V3 Prüfung
  • Prüfungen von Türen und Tore gemäß ASR A1.7 bzw. BGR 232
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Ihr Ansprechpartner:

David Wambolt
Abteilungsleitung Facility Services

07261 / 40 77 6 – 25 
gebaeudemanagement@sfc-group.de


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