Prüfservice für den reibungslosen Betrieb Ihres Unternehmens

Prüfung elektrischer ortsveränderlicher & ortsfester Arbeitsmittel sowie UVV - Prüfungen

In der Praxis wird den Betreibern, in deren Betrieben, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht ihrer ortsfesten Anlagen, Maschinen sowie ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel immer mehr bewusst. Oftmals jedoch erst dann, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt und dem Betreiber ein Organisationsverschulden vorgeworfen wird. Nicht selten hat eine solche Situation zur Folge, dass im Anschluss beauftragte Fachfirmen, welche nicht über die notwendigen Kenntnisse sowie Aus- und Weiterbildungen verfügen, keine rechtskonforme Prüfung gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abbilden können und es zu weiteren Problemen kommt.

Die Auswahl der passenden Fachfirma sollte demnach wohl bedacht werden da als Resultat leider häufig Geld für ungenügende Prüfleistungen ausgegeben wird, welche man sich hätte ersparen können. Die Haftung bleibt beim Betreiber bestehen. Siehe hierzu auch § 831 BGB.

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