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Organisatorischer Brandschutz · DIN ISO 23601 · ASR A2.3

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen lassen

Wir nehmen Ihr Gebäude auf, zeichnen die Fluchtwege und liefern Pläne, die der Norm entsprechen. Sie erhalten druckfertige Dateien und auf Wunsch die montierten Aushänge.

01 – Einführung

Wann brauchen Sie einen Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt Menschen im Gebäude, wie sie im Notfall hinauskommen. Er hängt dort aus, wo Menschen sich orientieren müssen, und stellt Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und die Standorte von Löscheinrichtungen grafisch dar.

 

Die ASR A2.3 regelt, wann ein Plan erforderlich ist: wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es verlangen. Das trifft typischerweise auf Gebäude mit unübersichtlichen Fluchtwegen zu, auf Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten und überall dort, wo sich ortsunkundige Personen aufhalten. Die Grundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung.

 

Wie der Plan auszusehen hat, steht in der DIN ISO 23601. Sie legt Aufbau, Maßstab, Farben und die Sicherheitszeichen fest, dazu die Standortkennzeichnung – das bekannte „Sie befinden sich hier". Ein Plan, der diese Vorgaben nicht einhält, erfüllt seinen Zweck im Ernstfall nicht und wird bei einer Begehung beanstandet.

 

Wir übernehmen den ganzen Weg: Aufmaß vor Ort, Zeichnung nach Norm, Abstimmung mit Ihrem Brandschutzbeauftragten und die Montage der Aushänge an den richtigen Stellen. Wenn sich später etwas ändert, schreiben wir die Pläne fort.

Regelwerk

Was gilt für Flucht- und Rettungspläne

ASR A2.3

Wann ein Plan erforderlich ist

Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" legt fest, wann ein Plan nötig wird. Sie fordert außerdem, den Plan in angemessenen Zeitabständen auf Aktualität zu prüfen.

DIN ISO 23601

Wie der Plan aufgebaut sein muss

Die Norm regelt Gestaltung und Inhalt: Grundriss mit Standortkennzeichnung, Verlauf der Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie die Standorte von Löscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Material.

ASR A1.3 · ISO 7010

Einheitliche Sicherheitszeichen

Rettungszeichen und Brandschutzzeichen im Plan folgen denselben Symbolen wie die Kennzeichnung im Gebäude. Nur so findet sich wieder, wer den Plan gelesen hat und dann im Flur steht.

ArbStättV

Verantwortung des Arbeitgebers

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Fluchtwege und Notausgänge kenntlich zu machen und die Beschäftigten zu unterweisen. Der Plan ist dafür das zentrale Hilfsmittel.

Abgrenzung

Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan, Laufkarte – was ist was?

Drei Pläne, drei Adressaten. Sie werden regelmäßig verwechselt.

Flucht- und Rettungsplan Feuerwehrplan / Laufkarte
Für wen Menschen im Gebäude Einsatzkräfte der Feuerwehr
Regelwerk DIN ISO 23601, ASR A2.3 DIN 14095 (Plan), DIN 14675 (Laufkarte)
Wo er hängt Sichtbar in Fluren, Zimmern, an Sammelpunkten Am Feuerwehr-Bedienfeld, im Depot an der Brandmeldezentrale
Was er zeigt Weg nach draußen, Sammelstelle, Löschmittel Weg zum ausgelösten Melder, Zugänge, Gefahrenstellen
Wer ihn fordert Arbeitsschutzrecht Brandschutzdienststelle, Bauaufsicht, Versicherer
Abstimmung nötig Mit Brandschutzbeauftragtem und Betriebsrat Mit der örtlichen Feuerwehr
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Sachverständigen-Siegel
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Flucht- und Rettungspläne erstellen lassen

Wir sehen uns Ihr Gebäude an, prüfen die vorhandenen Unterlagen und sagen Ihnen, welche Pläne Sie brauchen.

Häufige Fragen

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?

Eine pauschale Pflicht für jedes Gebäude gibt es nicht. Die ASR A2.3 verlangt einen Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. In der Praxis betrifft das Gebäude mit unübersichtlicher Wegeführung, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und alle Objekte, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten. Zusätzlich können Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Auflagen der Bauaufsicht einen Plan vorschreiben. Wir prüfen für Ihr Objekt, was gilt, und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Das Regelwerk nennt keine förmliche Zulassung. Erstellen darf ihn, wer die Anforderungen der DIN ISO 23601 und der ASR A2.3 sicher anwenden kann und das Gebäude fachlich richtig aufnimmt. In der Praxis übernehmen das Fachplaner, Brandschutzbeauftragte oder Fachbetriebe wie wir. Entscheidend ist, dass der Plan die tatsächliche Wegeführung zeigt und nicht einen veralteten Grundriss. Deshalb messen wir vor Ort auf, statt nur vorhandene Pläne zu übernehmen.

Was muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?

Er zeigt den Grundriss des Geschosses mit dem eigenen Standort, den Verlauf der Fluchtwege bis ins Freie, die Notausgänge und die Sammelstelle. Dazu kommen die Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Material. Ergänzt wird der Plan durch die Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen. Alle Zeichen folgen der ISO 7010, damit sich die Darstellung im Plan und die Kennzeichnung im Gebäude entsprechen.

Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Die ASR A2.3 fordert, den Plan in angemessenen Zeitabständen auf Aktualität zu prüfen; üblich ist ein Turnus von zwei Jahren. Unabhängig davon gilt: Sobald sich die baulichen Verhältnisse oder die Nutzung ändern, muss der Plan sofort angepasst werden. Eine neue Trennwand, ein verlegter Ausgang oder ein umgezogener Feuerlöscher machen den Aushang sonst falsch. Wir hinterlegen Ihre Pläne so, dass eine Fortschreibung schnell möglich ist.

Wo muss ein Flucht- und Rettungsplan aushängen?

Der Plan hängt dort, wo Menschen sich orientieren müssen: an zentralen Punkten wie Eingängen, Treppenhäusern und Fluren, in Beherbergungsbetrieben zusätzlich in den Zimmern. Er muss in Sichthöhe und ausreichend beleuchtet angebracht sein, und er muss zur Blickrichtung passen – der Standortpunkt im Plan entspricht der Stelle, an der der Betrachter steht. Wir legen die Aushängeorte gemeinsam mit Ihnen fest und montieren die Pläne auf Wunsch.

Welche Vorgaben macht die ASR A2.3?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten behandelt Fluchtwege, Notausgänge sowie den Flucht- und Rettungsplan. Sie beschreibt, wann ein Plan erforderlich ist, welche Angaben er enthalten soll und dass er aktuell zu halten ist. Wer die ASR anwendet, kann davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Weicht ein Betrieb davon ab, muss er auf anderem Weg die gleiche Sicherheit nachweisen.

Welche Größe muss ein Flucht- und Rettungsplan haben?

Die DIN ISO 23601 macht Vorgaben zu Mindestformaten und Maßstab, damit der Plan aus normalem Betrachtungsabstand lesbar bleibt. Übersichtspläne für einzelne Räume fallen kleiner aus als Geschosspläne für Flure und Treppenhäuser. Maßgeblich ist, dass Symbole, Beschriftung und Wegeverlauf ohne Anstrengung erkennbar sind. Wir wählen Format und Maßstab je Aushängeort und stimmen sie mit Ihnen ab.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?

Der Aufwand hängt an drei Dingen: Gibt es verwertbare Bestandspläne oder muss aufgemessen werden, wie viele Geschosse und Aushängeorte sind betroffen, und soll die Montage mit beauftragt werden. Ein einzelner Geschossplan in einem Objekt mit sauberer Bestandsdokumentation ist deutlich schneller erstellt als eine Liegenschaft ohne Unterlagen. Wir nehmen Ihr Objekt auf und legen Ihnen ein Festpreisangebot je Plan und Aushängeort vor.

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Alexandra Dentz
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