Instandsetzung technischer Anlagen: gewerkeübergreifend koordiniert
Mehrere Anlagen betroffen, mehrere Gewerke gefragt? Wir bewerten Mängelbild, Anlagenzustand, Dokumentation und Genehmigungslage. Dann zeigen wir Ihnen mögliche Lösungswege und koordinieren alle beteiligten Gewerke bei der Instandsetzung technischer Anlagen.
Ausgangslage
Instandsetzung technischer Anlagen: über das geprüfte Gewerk hinaus
Instandsetzung technischer Anlagen stellt die Funktion einer fehlerhaften Anlage wieder her. Im Alltag heißt das oft Reparatur. Anders als Wartung und Inspektion beginnt sie mit einem Fehler oder einem Befund.
Umfangreiche Mängelbilder zeigen sich besonders nach Umbauten, Mieterausbauten, Nutzungsänderungen und Revitalisierungen. Das gilt vor allem, wenn technische Änderungen nicht ausreichend mit Genehmigung und Brandschutzkonzept abgeglichen wurden. Auch technische Bewertungen beim An- oder Verkauf einer Immobilie decken häufig bislang unerkannte Mängel auf. Ein Prüfbericht bildet dabei häufig nur das geprüfte Gewerk ab.
Wir bewerten das Mängelbild zusammen mit Anlagenzustand, Dokumentationslage und Genehmigungsunterlagen. Daraus erarbeiten wir Handlungsempfehlungen. Schnittstellen zu anderen Gewerken und eine geplante künftige Nutzung beziehen wir ein. Nach Möglichkeit stellen wir Ihnen mehrere technisch sinnvolle Lösungswege dar. Für die gewählte Maßnahme koordinieren wir die ausführenden Fachunternehmen und begleiten die Ausführung.
Wir arbeiten für Eigentümer, Facility Manager sowie Verwalter, Asset- und Objektmanager. Sie möchten Mängel aus einem Prüfbericht fristgerecht beseitigen? Dann lesen Sie mehr zur Mängelbeseitigung nach Prüfbericht. Sie wissen noch nicht, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten? Das klärt der Betreiberpflichten-Check.
Wir bereiten die Prüfung vor und begleiten den Termin
Unsere Projektleitung ist die Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Prüfsachverständigen und den Fachunternehmen. Sie stimmt Termin und Umfang ab und begleitet die Begehung. Offene Nachweise klären wir vor dem Termin.
- Begleitung der Prüfung vor Ort durch unsere Projektleitung
- Unterlagen und frühere Prüfberichte vorab gesichtet
- Termin und Prüfumfang mit dem Sachverständigen abgestimmt
- Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen vorab geklärt
Anlagen und Gewerke
Für diese Anlagen koordinieren wir die Instandsetzung
Wir koordinieren die Instandsetzung der folgenden technischen Anlagen und steuern die ausführenden Fachunternehmen. Wo Anlagen zusammenwirken, stimmen wir die beteiligten Gewerke aufeinander ab.
Lüftungsanlagen, Brandschutzklappen und CO-Warnanlagen
Wir koordinieren die Instandsetzung von Lüftungs- und raumlufttechnischen Anlagen (RLT) einschließlich Brandschutzklappen (BSK). Dazu kommen CO-Warnanlagen, insbesondere in Tiefgaragen. An Lüftungsanlagen greifen oft mehrere Gewerke ineinander. Ein Beispiel ist die Nachrüstung eines Kanalrauchmelders, an der Lüftungsbauer, Elektrofachbetrieb und Gebäudeautomation beteiligt sind.
Mängel an LüftungsanlagenRauchabzug und Rauchfreihaltung
Wir koordinieren die Instandsetzung von Rauchabzugs- und Rauchfreihaltungsanlagen, also RWA, NRA und MRA. Diese Anlagen hängen von Auslösung und Steuerung ab. Deshalb betrachten wir die Schnittstellen zu Brandmeldetechnik und Gebäudeautomation mit. Maßgeblich sind die Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Wartung von RWA-AnlagenBrandmelde-, Alarmierungs- und Löschanlagen
Wir koordinieren die Instandsetzung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen wie BMA, SAA und ELA. Dazu kommen ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlagen, insbesondere Sprinkleranlagen. Auch nicht selbsttätige Anlagen wie nasse Wandhydrantenanlagen mit Druckerhöhung gehören dazu. VdS-Richtlinien können aus der Planung oder aus dem Versicherungsvertrag hinzukommen.
Technischer BrandschutzElektro, Sicherheitsstrom und Sicherheitsbeleuchtung
Wir koordinieren die Instandsetzung ortsfester elektrischer Anlagen wie Unterverteilungen und Niederspannungshauptverteilungen. Dazu kommen Blitzschutzanlagen und Sicherheitsstromversorgungen mit Notstromdiesel, Notstromaggregat oder USV-Anlage. Auch die Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterieleuchten oder Zentralbatteriegeräten gehört dazu. Neben dem Bauordnungsrecht können die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 einschlägig sein.
Mängel an ElektroanlagenKraftbetätigte Türen und Tore
Wir koordinieren die Instandsetzung kraftbetätigter Türen und Tore, etwa automatischer Schiebetüren in Verkaufs- und Versammlungsstätten. Für solche Gebäude können Sonderbauvorschriften gelten. Welche Anforderungen im Einzelfall greifen, hängt von Bundesland, genehmigter Nutzung und Genehmigungsunterlagen ab. Wirken Türen mit Brandmelde- oder Steuerungstechnik zusammen, stimmen wir die beteiligten Gewerke ab.
Prüfpflichtige AnlagenZusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen
Sicherheitstechnische Anlagen wirken oft zusammen: Das Signal einer Anlage löst Funktionen in anderen aus. Wird eine Anlage instand gesetzt oder nachgerüstet, können deshalb andere Anlagen betroffen sein. Wir betrachten diese Schnittstellen mit und binden Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Gebäudeautomation ein. Nach der Maßnahme muss das Wirkprinzip kontrolliert werden.
MSR-TechnikVom Mängelbild zur Ausführung: alle Gewerke in einem Ablauf
Wir bewerten den Befund, empfehlen das Vorgehen und koordinieren die beteiligten Gewerke. So läuft eine Instandsetzung technischer Anlagen mit uns ab.
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Mängelbild bewerten
Zuerst prüfen wir Genehmigungsgrundlagen und vorhandene Unterlagen. Dann bewerten wir das Mängelbild zusammen mit Anlagenzustand und Dokumentationslage. Fehlende Unterlagen können die Bewertung erheblich beeinflussen.
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Nutzung und Schnittstellen klären
Geplante Änderungen an Gebäude oder Mietflächen berücksichtigen wir vor Angebot und Ausführung. Eine künftige Nutzung kann andere Anforderungen auslösen. Schnittstellen zu anderen Gewerken betrachten wir mit.
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Lösungswege darstellen
Aus der Bewertung erarbeiten wir Handlungsempfehlungen. Nach Möglichkeit stellen wir Ihnen mehrere technisch sinnvolle Lösungswege dar. Sie entscheiden, welche Maßnahme umgesetzt wird.
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Gewerke koordinieren
Wir koordinieren die ausführenden Fachunternehmen, etwa Lüftungsbau, Elektrotechnik und Gebäudeautomation. Ihre Arbeiten stimmen wir aufeinander ab. Die gewählte Maßnahme begleiten wir durch die gesamte Ausführung.
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Wirkprinzip prüfen, Nachweise klären
Wirken Anlagen zusammen, muss danach geprüft werden, ob bei Auslösung das vorgesehene Wirkprinzip funktioniert. Offene Nachweise und Schnittstellen klären wir möglichst vor der Nachprüfung mit dem Sachverständigen.
Nach vollständiger Beseitigung folgt in der Regel die Nachprüfung durch den Sachverständigen. Das Fachunternehmen oder unsere Projektleitung begleitet sie.
Anfrage
Instandsetzung technischer Anlagen
Mängel an mehreren Anlagen? Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Nennen Sie uns die betroffenen Anlagen und was bereits vorliegt, etwa ein Prüfbericht oder Pläne. Wir prüfen die Unterlagen und klären Rückfragen mit Ihnen.
Beispiel: Kanalrauchmelder an einer Lüftungsanlage gewerkeübergreifend nachrüsten
Schon eine einzelne Nachrüstung kann mehrere Gewerke betreffen. Das zeigt der Kanalrauchmelder an einer Lüftungsanlage. So greifen die Arbeiten ineinander.
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01
Ausgangslage: eine Maßnahme, mehrere Gewerke
An einer Lüftungsanlage soll ein Kanalrauchmelder nachgerüstet werden. Beteiligt sind Lüftungsbau, Elektrotechnik sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik beziehungsweise Gebäudeautomation. Vor der Ausführung klären wir, welches Fachunternehmen welchen Teil übernimmt und wo die Schnittstellen liegen.
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02
Lüftungsbau: Einbau in den Kanal
Der Lüftungsbauer baut den Kanalrauchmelder in den Luftkanal ein. Wir stimmen den Termin mit den anderen beteiligten Gewerken ab. So greifen Einbau, Leitungsführung und Einbindung in die Steuerung ineinander.
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03
Elektrotechnik und Gebäudeautomation: Leitung und Signal
Ein Elektrofachbetrieb stellt die Leitungsführung her. Die MSR- beziehungsweise Gebäudeautomationsfirma bindet das Signal des Melders in die Steuerung ein. Wir koordinieren die Übergaben zwischen den Fachunternehmen.
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04
Wirkprinzip prüfen
Anschließend muss geprüft werden, ob bei Auslösung das vorgesehene Wirkprinzip tatsächlich funktioniert. Erst dann ist sicher, dass Melder, Leitung und Steuerung zusammenwirken. Diese Kontrolle gehört fest zur gewerkeübergreifenden Maßnahme.
Was den Aufwand der Instandsetzung bestimmt
Der Aufwand einer Instandsetzung technischer Anlagen ergibt sich aus der Bewertung im Einzelfall. Diese Faktoren spielen dabei eine Rolle.
Mängelbild und Anlagenzustand
Entscheidend ist, wie umfangreich das Mängelbild ist und in welchem Zustand sich die Anlage befindet. Beides bewerten wir vor Angebot und Ausführung, gemeinsam mit Dokumentation und Genehmigungsunterlagen.
Dokumentationslage
Liegen Genehmigungsunterlagen und Anlagendokumentation vollständig vor, lässt sich der Aufwand gezielter bewerten. Fehlen Unterlagen, kann eine Begehung vor Ort nötig werden.
Geplante Nutzung und Umbauten
Eine künftige Nutzung kann andere Anforderungen auslösen und die zweckmäßige Lösung verändern. Geplante Umbauten oder Mieterausbauten beziehen wir deshalb schon vor dem Angebot ein.
Schnittstellen zwischen Gewerken
Greifen mehrere Anlagen ineinander, steigt der Abstimmungsaufwand. Jede Schnittstelle braucht klare Übergaben zwischen den Fachunternehmen. Wir betrachten sie deshalb schon vor der Ausführung mit.
Transparenz-VersprechenGibt es mehrere technisch sinnvolle Lösungswege, stellen wir sie Ihnen vor der Entscheidung dar.
Nachweise und Nachprüfung frühzeitig abstimmen
Welche Nachweise nötig sind, hängt vom Mangel und von der Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen ab. Den vorgesehenen Umfang der Nachprüfung besprechen wir möglichst schon vor dem Termin mit ihm. So lassen sich offene Nachweise und Schnittstellen vor der Begehung klären.
- Verwendbarkeitsnachweise und Fachunternehmererklärungen, je nach Mangel
- Messprotokolle, soweit Messungen erforderlich sind
- Fotos der ausgeführten Arbeiten
- Dokumentierte Freimeldung durch das ausführende Fachunternehmen
Begriffe
Wartung, Inspektion, Instandsetzung: Begriffe kurz erklärt
Was die Begriffe bedeuten und wie sie sich voneinander abgrenzen, allgemein erklärt.
- Wartung
- Wartung umfasst planmäßige Maßnahmen, die den Verschleiß einer Anlage verzögern. Auslöser ist meist ein Intervall nach Herstellervorgabe oder Vertrag. Sie setzt an, bevor ein Fehler auftritt.
- Inspektion
- Inspektion stellt den Istzustand einer Anlage fest, etwa durch Messen, Beobachten oder eine Funktionsprüfung. Auslöser ist ein Intervall oder ein Anlass. Sie zeigt, ob die Anlage die Anforderungen noch erfüllt.
- Instandsetzung
- Instandsetzung stellt die Funktion einer fehlerhaften Anlage wieder her. Im Alltag heißt das oft Reparatur. Auslöser ist ein Fehler oder ein Befund, etwa aus einer Prüfung.
- Wirkprinzipprüfung
- Die Wirkprinzipprüfung prüft das Zusammenwirken mehrerer sicherheitstechnischer Anlagen. Sie zeigt, ob bei Auslösung das vorgesehene Wirkprinzip funktioniert. Auch nach gewerkeübergreifenden Instandsetzungen muss das Wirkprinzip kontrolliert werden.
Häufige Fragen
Instandsetzung technischer Anlagen: Antworten
Fragen zu Abgrenzung, Kosten, Unterlagen, Nachweisen und Fristen, kurz beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung?
Wartung verzögert den Verschleiß, Inspektion stellt den Istzustand fest, und Instandsetzung stellt die Funktion nach einem Fehler wieder her. Wartung und Inspektion laufen meist planmäßig in Intervallen. Eine Instandsetzung beginnt dagegen mit einem Fehler oder Befund, etwa aus einer Prüfung. Wirken mehrere Anlagen zusammen, betrifft sie häufig mehrere Gewerke. Genau darauf konzentriert sich diese Leistung. Für die planmäßige Wartung eignet sich ein Wartungsvertrag.
Instandsetzen, modernisieren oder austauschen: Wo liegt die Grenze?
Die Grenze legen wir nicht pauschal fest, sondern im Einzelfall. Wir bewerten das Mängelbild zusammen mit Anlagenzustand, Dokumentationslage und Genehmigungsunterlagen. Daraus erarbeiten wir Handlungsempfehlungen. Geplante Änderungen an Gebäude oder Mietflächen berücksichtigen wir vor Angebot und Ausführung. Denn eine künftige Nutzung kann andere Anforderungen auslösen und die zweckmäßige Lösung verändern. Nach Möglichkeit stellen wir Ihnen mehrere technisch sinnvolle Lösungswege dar. Die gewählte Maßnahme begleiten wir durch die Ausführung.
Was kostet die Instandsetzung technischer Anlagen?
Die Kosten hängen vom Mängelbild, vom Zustand der Anlagen und von der Dokumentationslage ab. Auch Schnittstellen zwischen mehreren Gewerken und geplante Änderungen der Nutzung beeinflussen den Aufwand. Den Aufwand bewerten wir deshalb im Einzelfall. Schildern Sie uns Ihr Anliegen im Formular und laden Sie vorhandene Unterlagen optional hoch. Auf dieser Grundlage klären wir Rückfragen und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Bewertung?
Hilfreich sind Prüfberichte, Gutachten, Pläne, Fotos und Genehmigungsunterlagen wie Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Im Formular können Sie diese Unterlagen optional hochladen. Zur Bewertung prüfen wir zunächst Genehmigungsgrundlagen und vorhandene Unterlagen. Fehlende Unterlagen können die Bewertung erheblich beeinflussen. Fehlen sie, erfolgt eine Begehung vor Ort in der Tiefe, die die Fragestellung erfordert. Je vollständiger die Dokumentation, desto gezielter kann die Begehung erfolgen.
Warum betrachten Sie auch Gewerke, die nicht im Prüfbericht stehen?
Ein Prüfbericht bildet häufig nur das geprüfte Gewerk ab. Eine Instandsetzung kann aber Schnittstellen zu anderen Anlagen berühren. Ein Beispiel ist die Nachrüstung eines Kanalrauchmelders an einer Lüftungsanlage. Der Lüftungsbauer baut ihn in den Kanal ein, ein Elektrofachbetrieb stellt die Leitungsführung her. Die MSR- beziehungsweise Gebäudeautomationsfirma bindet das Signal in die Steuerung ein. Anschließend muss geprüft werden, ob bei Auslösung das vorgesehene Wirkprinzip funktioniert. Diese Schnittstellen koordinieren wir.
Welche Nachweise braucht der Sachverständige nach der Instandsetzung?
Das hängt vom Mangel und von der Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen ab. In Betracht kommen Verwendbarkeitsnachweise, Fachunternehmererklärungen, Messprotokolle und Fotos. Dazu kommt eine dokumentierte Freimeldung durch das ausführende Fachunternehmen. In der Regel folgt nach vollständiger Beseitigung eine Nachprüfung durch den Sachverständigen. Das Fachunternehmen oder unsere Projektleitung begleitet sie. Den vorgesehenen Umfang besprechen wir möglichst vorab mit dem Sachverständigen. So lassen sich offene Nachweise und Schnittstellen vor der Begehung klären.
Was tun, wenn die Frist zur Mängelbeseitigung nicht zu halten ist?
Zeichnet sich ab, dass eine Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, handeln wir frühzeitig. Wir koordinieren die Abstimmung mit dem Sachverständigen und gegebenenfalls mit der Bauaufsicht. Dabei legen wir den Stand der Mängelbeseitigung nachvollziehbar dar. Eine Fristverlängerung ist keine automatische Folge guter Dokumentation. Sie muss von der jeweils zuständigen Stelle getragen werden.
Für welche Anlagen koordinieren Sie Instandsetzungen?
Wir koordinieren die Instandsetzung insbesondere für Lüftungs- und RLT-Anlagen einschließlich Brandschutzklappen, für CO-Warnanlagen sowie für Rauchabzugs- und Rauchfreihaltungsanlagen. Dazu kommen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sprinkleranlagen und nasse Wandhydrantenanlagen mit Druckerhöhung. Auch Blitzschutzanlagen, kraftbetätigte Türen und Tore sowie ortsfeste elektrische Anlagen gehören dazu. Hinzu kommen Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung. Wo diese Anlagen zusammenwirken, betrachten wir auch das Wirkprinzip.





