Prüfpflichtige Anlagen: Wir organisieren die Prüfungen in Ihrem Gebäude
Wir ermitteln, welche Prüfungen für Ihr Objekt gelten und wann sie fällig sind. Wir koordinieren die anerkannten Prüfsachverständigen, begleiten die Termine und steuern die Mängelbeseitigung bis zur Nachprüfung.
Prüfpflichtige Anlagen
Was sind prüfpflichtige Anlagen?
Prüfpflichtige Anlagen sind technische Anlagen, für die Rechtsvorschriften, Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept Prüfungen vorschreiben. Im Vordergrund stehen sicherheitstechnische Anlagen: Lüftungs-, Rauchabzugs-, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen, CO-Warnanlagen, Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung. Hinzu kommen Blitzschutzanlagen, kraftbetätigte Türen und Tore sowie elektrische Anlagen.
Maßgeblich sind vor allem die Landesbauordnungen, die Prüfverordnungen der Länder sowie Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Je nach Nutzung kommen Sonderbauvorschriften hinzu, etwa für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Garagen und Hochhäuser. Daneben können die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 einschlägig sein. VdS-Richtlinien können durch die Planung oder durch Anforderungen Ihres Versicherers hinzukommen.
Prüfpflicht, Prüfumfang, Qualifikation der prüfenden Person und Fristen hängen vom Bundesland, der genehmigten Nutzung und Ihren Genehmigungsunterlagen ab. Deshalb nennen wir keine pauschalen Fristen je Anlagenart. Wir ermitteln sie für Ihr Objekt und koordinieren die Prüfungen für Eigentümer, Facility Manager, Verwalter sowie Asset- und Objektmanager. Liegt noch kein Prüfkataster vor, beginnen Sie mit dem Betreiberpflichten-Check.
Wir bereiten die Prüfung vor und begleiten den Termin
Unsere Projektleitung ist die Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Prüfsachverständigen und den Fachunternehmen. Sie stimmt Termin und Umfang ab und begleitet die Begehung. Offene Nachweise klären wir vor dem Termin.
- Begleitung der Prüfung vor Ort durch unsere Projektleitung
- Unterlagen und frühere Prüfberichte vorab gesichtet
- Termin und Prüfumfang mit dem Sachverständigen abgestimmt
- Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen vorab geklärt
Liste prüfpflichtiger Anlagen: Brandschutz und Sicherheitstechnik
Für diese Anlagen koordinieren wir Prüfung und Mängelbeseitigung. Ob, wie und wie oft geprüft wird, hängt von Bundesland, genehmigter Nutzung und Genehmigungsunterlagen ab. Die Fristen ermitteln wir für Ihr Objekt.
Maßgeblich: Landesbauordnung, Prüfverordnung des Landes, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, je nach Nutzung Sonderbauvorschriften
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Frist objektbezogen
Lüftungs- und raumlufttechnische Anlagen (RLT) einschließlich Brandschutzklappen (BSK)
Je nach Prüfgrundlage gehören Funktionsprüfungen, Messungen von Luftvolumenströmen sowie Prüfungen von Auslösung und Steuerung dazu.
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Frist objektbezogen
Rauchabzugs- und Rauchfreihaltungsanlagen (RWA, NRA, MRA)
Dazu zählen natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen. Geprüft werden unter anderem Funktion, Auslösung und Steuerung.
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Frist objektbezogen
CO-Warnanlagen, insbesondere in Tiefgaragen
Sie warnen vor gefährlichen Kohlenmonoxid-Konzentrationen. Geprüft werden unter anderem Funktion, Auslösung und Steuerung.
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Frist objektbezogen
Ortsfeste selbsttätige Feuerlöschanlagen, insbesondere Sprinkleranlagen
Je nach Prüfgrundlage gehören Messungen von Wasserdurchflussmengen dazu. Bei Prüfungen nach VdS-Anforderungen können zusätzlich Sachwert- und Versicherungsinteressen eine Rolle spielen.
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Frist objektbezogen
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (BMA, SAA, ELA)
Dazu gehören auch Sprachalarmanlagen und elektroakustische Anlagen. Wichtig sind Auslösung und Steuerung, oft im Zusammenwirken mit weiteren Anlagen.
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Frist objektbezogen
Sicherheitsstromversorgungsanlagen: Notstromdiesel, Notstromaggregate und USV-Anlagen
Sie versorgen sicherheitstechnische Anlagen, wenn die allgemeine Stromversorgung ausfällt. Neben Funktionsprüfungen können elektrische Messungen erforderlich sein.
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Frist objektbezogen
Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterieleuchten oder Zentralbatteriegeräten
Sie hält Rettungswege bei Stromausfall erkennbar. Typisch sind Sicht- und Funktionsprüfungen, bei Bedarf ergänzt durch elektrische Messungen.
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Frist objektbezogen
Ortsfeste nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen, insbesondere nasse Wandhydrantenanlagen mit Druckerhöhung
Je nach Prüfgrundlage gehören Funktionsprüfungen und Messungen von Wasserdurchflussmengen dazu.
Weitere prüfpflichtige Anlagen: Zusammenwirken, Elektrik, Blitzschutz, Türen und Tore
Auch diese Anlagen können je nach Objekt prüfpflichtig sein. Neben dem Landesrecht können Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 oder VdS-Richtlinien gelten. Die Wirkprinzipprüfung zeigt, ob mehrere Anlagen bei Auslösung wie vorgesehen zusammenwirken.
Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen (Wirkprinzipprüfung)
Elektrische Anlagen, vor allem Unterverteilungen und Niederspannungshauptverteilungen
Blitzschutzanlagen
Kraftbetätigte Türen und Tore, etwa automatische Schiebetüren in Verkaufsstätten
Welche DIN-, VDI- und VDE-Regeln im Einzelfall gelten, prüfen wir anlagen- und projektbezogen. Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Landesrecht, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept Ihres Objekts.
Prüfarten: von der Erstprüfung bis zur Nachprüfung
Welche Prüfung ansteht, hängt vom Anlass ab. Der Prüfumfang richtet sich nach Gewerk, Anlage und Prüfgrundlage.
Konkrete Fristen: je Objekt nach Bundesland, Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung
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vor Inbetriebnahme
Erstprüfung vor Inbetriebnahme
Sie findet statt, bevor eine prüfpflichtige Anlage erstmals in Betrieb geht. Wir stellen die Unterlagen zusammen und koordinieren den Termin mit dem Prüfsachverständigen.
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wiederkehrend
Wiederkehrende Prüfung
Sie zeigt, ob die Anlage weiterhin betriebssicher und wirksam ist. Die Abstände hängen von Anlage, Bundesland, Sonderbau und Genehmigungsgrundlage ab. Wir ermitteln sie für Ihr Objekt.
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nach wesentlicher Änderung
Prüfung nach wesentlicher Änderung
Umbauten, Mieterausbauten oder Nutzungsänderungen können eine erneute Prüfung auslösen. Wir gleichen die technischen Änderungen früh mit Baugenehmigung und Brandschutzkonzept ab.
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anlagenübergreifend
Wirkprinzipprüfung
Sie betrachtet nicht eine einzelne Anlage, sondern das Zusammenspiel mehrerer sicherheitstechnischer Anlagen. Beispiel: Nach der Nachrüstung eines Kanalrauchmelders an einer Lüftungsanlage wird geprüft, ob das vorgesehene Wirkprinzip funktioniert.
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nach Mängelbeseitigung
Nachprüfung nach Mängelbeseitigung
Nach vollständiger Beseitigung folgt in der Regel eine Nachprüfung durch den Sachverständigen. Den Umfang besprechen wir möglichst vorab mit ihm. So lassen sich offene Nachweise vor der Begehung klären.
Typische Anlässe
Wann Sie Prüfungen organisieren lassen
Die Auslöser unterscheiden sich je nach Rolle. In jeder Karte steht der passende nächste Schritt.
Der Versicherer verlangt aktuelle Prüfnachweise
Versicherer können aktuelle Prüfnachweise verlangen, etwa wenn der Vertrag VdS-Anforderungen enthält. Als Eigentümer tragen Sie die Betreiberverantwortung. Wir ermitteln die fälligen Prüfungen für Ihr Objekt und koordinieren die Termine. So beantworten Sie die Anfrage mit aktuellen Berichten.
Prüfmanagement anfragenWartungsfirma oder Haustechnik wechselt
Beim Wechsel gehen Termine und Wissen leicht verloren. Sie müssen Dienstleister, Prüfer und Nutzer abstimmen und Betriebsunterbrechungen klein halten. Wir koordinieren die Prüftermine mit allen Beteiligten und begleiten die Prüfungen. Die Beseitigung offener Mängel steuern wir bis zur Nachprüfung.
Prüfmanagement anfragenSie übernehmen ein neues Verwaltungsmandat
Nach einer Mandatsübernahme fehlen oft Prüfberichte und ein aktuelles Prüfkataster. Der Eigentümer erwartet trotzdem einen verlässlichen Stand. Liegt ein Prüfkataster vor, planen wir daraus die Prüfungen. Fehlt es, beginnt der Weg beim Betreiberpflichten-Check mit der Sichtung Ihrer Unterlagen.
Zum Betreiberpflichten-CheckAnkauf oder Verkauf einer Immobilie steht an
Technische Bewertungen beim An- oder Verkauf decken häufig bislang unerkannte Mängel auf. Unterschiedliche Landesregeln erschweren zudem den Vergleich zwischen Objekten. Wir klären je Objekt, welche Prüfpflichten gelten und welche Prüfungen offen sind. Die Beseitigung festgestellter Mängel steuern wir bis zur Nachprüfung.
Prüfmanagement anfragenUmbau, Mieterausbau oder Nutzungsänderung steht an
Nach einer wesentlichen Änderung kann eine erneute Prüfung nötig werden. Mängel entstehen oft, wenn technische Änderungen nicht mit Genehmigung und Brandschutzkonzept abgeglichen sind. Wir berücksichtigen die geplante Nutzung früh und stimmen die Prüfung mit dem Bauablauf ab.
Prüfmanagement anfragenBauaufsicht oder Mieter fragen nach Nachweisen
Manchmal fordert die Bauaufsicht Prüfberichte an, oder ein Mieter verlangt Belege für seine Flächen. Dann zählt, dass die Berichte vollständig und auffindbar sind. Wir sichten Ihre Unterlagen, benennen Lücken und koordinieren fehlende Prüfungen. Enthalten Berichte Mängel, steuern wir ihre Beseitigung bis zur Nachprüfung.
Prüfmanagement anfragenPrüfmanagement in fünf Schritten: von den Unterlagen bis zur Nachprüfung
Sie stellen Anlagendaten und Unterlagen bereit. Wir koordinieren die Prüfungen und steuern die Mängelbeseitigung bis zur Nachprüfung.
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01
Unterlagen sichten
Zuerst sichten wir Genehmigungsgrundlagen, vorhandene Anlagendokumentation und fehlende Unterlagen. Dazu zählen etwa Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, letzte Prüfberichte und Wartungsberichte. Anlagendaten und Unterlagen stellen Sie uns zur Verfügung. Liegt bereits ein Prüfkataster aus dem Betreiberpflichten-Check vor, bauen wir darauf auf. Fehlen Unterlagen, klären wir die Lücken im Betreiberpflichten-Check, bei Bedarf mit einer Begehung vor Ort.
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02
Prüfkonzept erstellen
Für jede Anlage klären wir die maßgebliche Genehmigungs- und Prüfgrundlage. Daraus leiten wir Prüfpflichten, Prüfarten und die erforderliche Qualifikation der prüfenden Person ab. Die Fristen prüfen wir anhand von Bundesland, Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung. Welche DIN-, VDI- und VDE-Regeln gelten, klären wir anlagen- und projektbezogen. Das Ergebnis ist Ihr Prüfkonzept mit den nächsten Prüfterminen.
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03
Prüfungen koordinieren
Wir stimmen die Termine mit den Prüfsachverständigen und den beteiligten Fachunternehmen ab. Vorab klären wir, welche Unterlagen und Nachweise für die Prüfung bereitliegen müssen. Auch die Zugänglichkeit der Anlagen gehört zur Prüfung. Das bereiten wir gemeinsam mit Ihnen vor.
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04
Prüfung begleiten
Wir begleiten die Prüfung vor Ort. Typisch sind Sicht- und Funktionsprüfungen. Soweit erforderlich, kommen elektrische Messungen sowie Messungen von Luftvolumenströmen oder Wasserdurchflussmengen hinzu. Geprüft werden auch Auslösung und Steuerung. Der Prüfer bewertet zudem, welche Folgen eine Fehlfunktion für Menschen und Gebäude hätte.
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05
Bericht auswerten, Mängel steuern
Den Prüfbericht stellt der Prüfer aus. Wir prüfen ihn auf Aussagen zum Weiterbetrieb und auf Fristen. Entscheidend ist, ob ein Mangel die Betriebssicherheit oder Wirksamkeit der Anlage einschränkt. Die Beseitigung steuern wir mit den ausführenden Fachunternehmen. Droht eine Frist zu verstreichen, stimmen wir uns frühzeitig mit Sachverständigen und gegebenenfalls der Bauaufsicht ab. Die Nachprüfung begleitet das Fachunternehmen oder unsere Projektleitung.
Prüfkonzept für Ihr Objekt: was es je Anlage festhält
Ein Prüfkonzept bündelt die Prüfpflichten eines Objekts. Es beruht auf Landesrecht und Genehmigungsunterlagen, nicht auf pauschalen Fristen je Anlagenart. Auf Basis des Prüfkatasters aus der Ist-Analyse legt es die Termine der wiederkehrenden Prüfungen fest.
- Genehmigungs- und Prüfgrundlage Je Anlage: Landesrecht, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und gegebenenfalls Sonderbauvorschriften.
- Prüfpflichten und Prüfarten Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Änderung, Wirkprinzipprüfung oder Nachprüfung, je nach Anlage.
- Qualifikation der prüfenden Person Prüfsachverständiger, Sachkundiger oder zur Prüfung befähigte Person, je nach Rechtsgrundlage.
- Fristen für Ihr Objekt Geprüft nach Bundesland, Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung.
- Erfolgte Prüfungen und offene Mängel Aus Sachverständigen- und gegebenenfalls Wartungsberichten.
- Nächste Schritte Kritische Termine und eine Empfehlung für die nächsten Prüf- oder Instandsetzungsschritte.
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrem Stand passt.
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Prüfungen stehen an oder sind überfällig
Sie kennen Ihre Anlagen, aber die Termine laufen auseinander? Dann sind Sie hier richtig. Wir ermitteln die Fristen für Ihr Objekt, koordinieren die fälligen Prüfungen und steuern die Mängelbeseitigung bis zur Nachprüfung.
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Unklar, welche Pflichten gelten
Gebäude neu gekauft oder Akten lückenhaft? Im Betreiberpflichten-Check erfassen wir Genehmigungsgrundlagen, Anlagendokumentation und fehlende Unterlagen. Sie erhalten ein Prüfkataster mit Prüfpflichten und Fristen je Anlage.
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Prüfbericht mit Mängeln liegt vor
Ihr Prüfbericht nennt Mängel und eine Frist? Wir prüfen den Bericht auf Aussagen zum Weiterbetrieb und auf Fristen. Die Beseitigung steuern wir mit den ausführenden Fachunternehmen bis zur Nachprüfung.
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Instandsetzung einer Anlage steht an
Eine Anlage muss instand gesetzt, modernisiert oder ersetzt werden? Wir bewerten Mängelbild, Anlagenzustand und Unterlagen. Nach Möglichkeit zeigen wir mehrere technisch sinnvolle Lösungswege und begleiten die gewählte Maßnahme bis zur Ausführung.
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Brandverhütungsschau angekündigt
Die zuständige Behörde hat eine Brandverhütungsschau angekündigt? Wir bereiten den Termin mit Ihnen vor und begleiten die Begehung. Wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie auf unserer Seite zur Brandverhütungsschau.
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Sachverständigenprüfung vorbereiten
Der Prüfsachverständige kommt bald ins Haus? Dann braucht er Genehmigungsunterlagen, Brandschutzkonzept und vorhandene Prüfberichte. Wir bereiten die Prüfung mit Ihnen vor und begleiten den Termin.
Häufige Fragen
Prüfpflichtige Anlagen: Antworten auf häufige Fragen
Kurze Antworten zu Prüfpflichten, Prüfern und Fristen. Maßgeblich bleiben Landesrecht und Baugenehmigung.
Welche Prüffristen gelten für technische Anlagen im Gebäude?
Eine einheitliche Frist je Anlagenart, die in jedem Gebäude gilt, gibt es nicht. Prüfpflicht, Prüfumfang und Fristen hängen vom Bundesland, der genehmigten Nutzung und den Genehmigungsunterlagen ab. Je nach Anlage und Grundlage können unterschiedliche Intervalle gelten. Wir ermitteln die Fristen deshalb für jedes Objekt, anhand von Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung. Das Ergebnis halten wir im Prüfkonzept für Ihr Objekt fest.
In welcher Vorschrift sind die Prüffristen geregelt?
Es gibt keine einzelne Vorschrift für alle Prüffristen. Im Vordergrund stehen die Landesbauordnungen, die Prüfverordnungen der Länder sowie Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Je nach Nutzung kommen Sonderbauvorschriften hinzu, etwa für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Garagen und Hochhäuser. Daneben können Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 einschlägig sein. VdS-Richtlinien können durch die Planung oder den Versicherungsvertrag relevant werden. Welche DIN-, VDI- und VDE-Regeln gelten, prüfen wir anlagen- und projektbezogen.
Was sind sicherheitstechnische Anlagen?
Sicherheitstechnische Anlagen schützen die Menschen im Gebäude, etwa im Brandfall oder bei Stromausfall. Dazu zählen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen und Lüftungsanlagen mit Brandschutzklappen. Auch CO-Warnanlagen, Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung gehören dazu. Bauordnungsrechtliche Prüfungen betrachten vor allem ihre Betriebssicherheit und Wirksamkeit. Wichtig ist auch das Zusammenwirken mehrerer Anlagen. Das prüft die Wirkprinzipprüfung.
Gilt die Prüfverordnung für mein Gebäude?
Das hängt vom Bundesland, der genehmigten Nutzung und Ihren Genehmigungsunterlagen ab. Besondere Anforderungen gelten vor allem für Versammlungs- und Verkaufsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Auch Industriebauten, Schulen, Beherbergungsstätten und Garagen beziehungsweise geschlossene Großgaragen gehören dazu. Für Hochhäuser gibt es die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR). Eine Musterrichtlinie ersetzt aber nicht die Prüfung, welche landesrechtliche Regelung gilt. Das klären wir anhand Ihrer Unterlagen.
Was ist eine wiederkehrende Prüfung technischer Anlagen?
Eine wiederkehrende Prüfung ist die regelmäßige Prüfung einer Anlage nach der Erstprüfung vor Inbetriebnahme. Sie zeigt, ob die Anlage weiterhin betriebssicher und wirksam ist. Daneben gibt es Prüfungen nach wesentlicher Änderung, die Wirkprinzipprüfung und die Nachprüfung nach einer Mängelbeseitigung. Die Abstände richten sich nach Anlage, Bundesland und Genehmigung. Eine Frist je Anlagenart, die in jedem Gebäude gleich ist, gibt es deshalb nicht.
Wer darf technische Anlagen im Gebäude prüfen?
Das hängt von Anlage und Rechtsgrundlage ab. Prüfungen nach Prüfverordnung führen anerkannte Prüfsachverständige durch. Sie sind nach den landesrechtlichen Vorgaben für ihr Prüfgebiet anerkannt. Sachkundige haben die Fachkenntnis für eine konkrete Anlage und Aufgabe, etwa für Wartung oder sachkundige Prüfungen. Die zur Prüfung befähigte Person ist ein eigener Begriff der Betriebssicherheitsverordnung. Sie ist nicht pauschal mit einem Sachkundigen gleichzusetzen. Wir klären für jede Anlage, welche Qualifikation erforderlich ist.
Welche Prüffristen gelten für Sprinkleranlagen und Brandschutzklappen?
Für beide gibt es keine Frist, die in jedem Gebäude gleich ist. Sprinkleranlagen zählen zu den ortsfesten selbsttätigen Feuerlöschanlagen. Ihre Prüfung richtet sich nach Landesrecht, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Bei Anlagen nach VdS-Anforderungen können zusätzlich Sachwert- und Versicherungsinteressen eine Rolle spielen. Brandschutzklappen gehören zur Lüftungsanlage. Wir betrachten sie deshalb gemeinsam mit ihr. Welche Fristen für Ihre Anlagen gelten, ermitteln wir objektbezogen.
Was ist ein Prüfkonzept für technische Anlagen?
Ein Prüfkonzept legt für ein Objekt fest, welche Anlagen wie, durch wen und wann geprüft werden. Es nennt je Anlage die maßgebliche Genehmigungs- und Prüfgrundlage, die Prüfarten und die erforderliche Qualifikation der prüfenden Person. Die Fristen leiten wir aus Bundesland, Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung ab. Dazu kommen erfolgte Prüfungen, offene Mängel und die nächsten Schritte.
Übernimmt SFC meine Betreiberverantwortung?
Nein, die Betreiberverantwortung bleibt bei Ihnen als Eigentümer oder Betreiber. Wir unterstützen Sie dabei, sie zu erfüllen. Wir ermitteln Prüfpflichten und Fristen, koordinieren die Prüfungen und begleiten die Termine. Die Beseitigung festgestellter Mängel steuern wir bis zur Nachprüfung. Welche Aufgaben wir für Ihr Objekt übernehmen, legen wir vor Beginn gemeinsam fest.
Ersetzt ein Wartungsvertrag die Prüfung?
Nein. Die Wartung hält eine Anlage funktionsfähig. Die Prüfung bewertet, ob sie betriebssicher und wirksam ist. Bei Prüfungen nach Prüfverordnung übernehmen das anerkannte Prüfsachverständige. Wartung und Prüfung laufen deshalb nebeneinander. Offene Mängel aus Wartungsberichten nehmen wir in die Bewertung auf. Die Prüftermine stimmen wir mit Ihren Wartungsfirmen ab.
Wie wird ein Prüfbericht mit Mängeln bewertet?
Bezeichnungen und Bewertungen in Prüfberichten können unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist, ob ein Mangel die Betriebssicherheit oder Wirksamkeit der Anlage einschränkt. Manche Mängel oder Hinweise betreffen beides nicht, etwa fehlende Dokumentation. Wir prüfen zuerst Genehmigungsgrundlagen und vorhandene Unterlagen. Danach werten wir den Bericht auf Aussagen zum Weiterbetrieb und auf Fristen aus. Bei erheblichen Einschränkungen kann eine teilweise oder vollständige Nutzungsuntersagung folgen.
Was wird bei einer Prüfung technischer Anlagen geprüft?
Der Umfang richtet sich nach Gewerk, Anlage und Prüfgrundlage. Typisch sind Sicht- und Funktionsprüfungen. Soweit erforderlich, kommen elektrische Messungen sowie Messungen von Luftvolumenströmen oder Wasserdurchflussmengen hinzu. Geprüft werden auch Auslösung und Steuerung sowie die Zugänglichkeit der Anlage. Dazu bewertet der Prüfer, welche Folgen eine Fehlfunktion für Menschen und Gebäude hätte. Bei Prüfungen nach VdS-Anforderungen können zusätzlich Sachwert- und Versicherungsinteressen eine Rolle spielen.
Für welche Anlagen koordiniert SFC Prüfungen?
Wir koordinieren Prüfung und Mängelbeseitigung insbesondere für Lüftungs- und RLT-Anlagen mit Brandschutzklappen, CO-Warnanlagen und Rauchabzugsanlagen. Dazu kommen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sprinkler- und Wandhydrantenanlagen sowie Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung. Auch Blitzschutzanlagen, kraftbetätigte Türen und Tore sowie ortsfeste elektrische Anlagen gehören dazu. Hinzu kommt das Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen bei Wirkprinzipprüfungen.
Prüfpflichten klären, Prüfungen koordinieren
Mit uns klären Sie Prüfpflichten, Fristen und offene Mängel Ihres Objekts. Wir koordinieren Prüfsachverständige und Fachunternehmen bis zur Nachprüfung.
- Prüfkonzept mit Prüfgrundlage, Prüfart und Frist je Anlage
- Vorbereitung und Begleitung der Prüftermine
- Fristen objektbezogen nach Bundesland, Nutzung und Genehmigung
- Mängelbeseitigung gesteuert bis zur Nachprüfung





