Brandverhütungsschau: Termin vorbereiten und begleiten
Die Brandverhütungsschau ist eine behördliche Begehung Ihres Gebäudes, auch Brandschau oder Feuerbeschau genannt. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und begleiten den Termin vor Ort.
Vor und während der Schau
Gut vorbereitet in die Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau ist eine behördlich angeordnete Kontrolle des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. Sie betrifft vor allem Sonderbauten wie Versammlungs- und Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und Industriebauten. Wer die Schau durchführt und wie oft sie stattfindet, regelt das Landesrecht. Das gilt auch für die Frage, welche Behörde zuständig ist.
Für Eigentümer, Facility Manager, Verwalter sowie Asset- und Objektmanager bereiten wir die Schau vor. Wir sichten Baugenehmigung, Brandschutzkonzept sowie Prüf- und Wartungsnachweise der sicherheitstechnischen Anlagen. Fehlende Nachweise und offene Mängel aus früheren Prüfberichten klären wir vor dem Termin. Bei der Begehung begleiten wir Sie und nehmen die Feststellungen der Behörde auf.
Stellt die Behörde Mängel fest, setzt sie eine Frist zur Beseitigung. Die Beseitigung koordinieren und steuern wir bis zum Nachweis gegenüber der Behörde. Wie das abläuft, lesen Sie unter Brandschutzmängel beseitigen.
Wir bereiten die Prüfung vor und begleiten den Termin
Unsere Projektleitung ist die Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Prüfsachverständigen und den Fachunternehmen. Sie stimmt Termin und Umfang ab und begleitet die Begehung. Offene Nachweise klären wir vor dem Termin.
- Begleitung der Prüfung vor Ort durch unsere Projektleitung
- Unterlagen und frühere Prüfberichte vorab gesichtet
- Termin und Prüfumfang mit dem Sachverständigen abgestimmt
- Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen vorab geklärt
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir bereiten Ihre Brandverhütungsschau vor, begleiten den Termin und führen die Feststellungen der Behörde in die Mängelbeseitigung über.
Vorbereitung
Unterlagen und Nachweise bereitstellen
Wir sichten Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und die Prüf- und Wartungsnachweise Ihrer sicherheitstechnischen Anlagen. Fehlende Unterlagen und offene Mängel aus früheren Berichten klären wir vor dem Termin.
Vor Ort
Begehung begleiten
Wir begleiten die Brandverhütungsschau vor Ort und nehmen die Feststellungen der Behörde auf. Unterlagen und Nachweise halten wir für Rückfragen bereit.
Protokoll
Protokoll auswerten
Nach der Schau werten wir das Protokoll mit Ihnen aus. Jede Feststellung ordnen wir nach Frist und Dringlichkeit ein. So sehen Sie, welche Maßnahmen zuerst anstehen.
Mängelbeseitigung
Mängel beseitigen bis zum Nachweis
Die Beseitigung der Brandschutzmängel koordinieren und steuern wir bis zum Nachweis gegenüber der Behörde. Mehr dazu unter Brandschutzmängel beseitigen.
Von der Vorbereitung bis zum Nachweis gegenüber der Behörde
Die Schau führt die Behörde durch. Wir koordinieren, was vor und nach dem Termin anfällt.
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Unterlagen vorbereiten
Wir stellen Genehmigungsunterlagen sowie Prüf- und Wartungsnachweise zusammen. Offene Mängel aus früheren Berichten gehen wir möglichst vor der Schau an.
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Schau begleiten
Die Behörde begeht das Objekt und prüft den Brandschutz vor Ort. Wir begleiten die Begehung und klären Fragen zu Anlagen und Nachweisen direkt.
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Mängel beseitigen lassen
Aus dem Protokoll entsteht ein Maßnahmenplan nach Frist und Dringlichkeit. Die Beseitigung koordinieren und steuern wir mit den ausführenden Fachunternehmen.
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Abschluss nachweisen
Wir stellen Nachweise wie Fotos, Protokolle und Fachunternehmererklärungen zusammen. Damit weisen Sie der Behörde die Beseitigung nach.
Der Kreis schließt sich mit dem Nachweis gegenüber der Behörde. Unterlagen und Nachweise liegen dann für die nächste Schau bereit.
Wir begleiten Ihre Brandverhütungsschau vor Ort
Unsere Projektleitung bereitet die Begehung mit Ihnen vor und ist beim Termin dabei. Wir nehmen die Feststellungen der Behörde auf und ordnen sie Anlagen und Vorschriften zu. So ist nach der Schau klar, welche Maßnahmen anstehen.
- Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und Nachweise vorab gesichtet
- Begehung vor Ort begleitet, Feststellungen der Behörde aufgenommen
- Feststellungen aus dem Protokoll nach Frist und Dringlichkeit geordnet
- Mängelbeseitigung koordiniert bis zum Nachweis gegenüber der Behörde






Brandverhütungsschau vorbereiten und begleiten
Brandverhütungsschau angekündigt oder Mängel im Protokoll?
Senden Sie uns die Ankündigung oder das Protokoll der Schau. Wir bereiten den Termin mit Ihnen vor oder koordinieren die Beseitigung der Brandschutzmängel bis zum Nachweis.
Brandverhütungsschauen
Brandverhütungsschau: Ablauf, Pflicht und Vorbereitung
Wie bereite ich mich auf die Brandverhütungsschau vor?
Legen Sie Baugenehmigung, Brandschutzkonzept sowie aktuelle Prüf- und Wartungsnachweise der Anlagen bereit. Klären Sie offene Mängel aus früheren Prüfberichten und aus der letzten Schau. Halten Sie Flucht- und Rettungswege frei und sorgen Sie für Zugang zu allen Räumen und Anlagen. Auf Wunsch übernehmen wir die Vorbereitung und begleiten den Termin.
Was wird bei der Brandverhütungsschau geprüft?
Die Behörde prüft den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Im Fokus stehen Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte, Abschottungen und Brandschutztüren. Hinzu kommen Brandmelde- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung und die Betriebsorganisation. Dabei kann sie auch Prüf- und Wartungsnachweise der Anlagen einsehen. Festgestellte Mängel hält die Behörde im Protokoll fest.
Ist eine Brandverhütungsschau Pflicht?
Ja, für viele Sonderbauten schreibt das Landesrecht die Schau vor. Betroffen sind etwa Versammlungs- und Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten und Industriebauten. Die Behörde setzt die Schau an, meist wiederkehrend. Anlass und Pflichten regelt das jeweilige Bundesland. Als Betreiber müssen Sie festgestellte Mängel fristgerecht beseitigen lassen.
Wie oft muss eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden?
Die Abstände regelt das Landesrecht, eine für alle Länder einheitliche Frist gibt es nicht. Sie hängen von Gebäudeart und Nutzung ab. Aus besonderem Anlass kann die Behörde zusätzliche Termine ansetzen. Wir klären für Ihr Objekt, welche Regelung gilt.
Wer führt die Brandverhütungsschau durch?
Die Schau führt die nach Landesrecht zuständige Behörde durch. Sie begeht das Objekt und hält festgestellte Mängel im Protokoll fest. Für diese Mängel setzt die zuständige Behörde eine Frist zur Beseitigung. Wir begleiten den Termin auf Ihrer Seite und halten Unterlagen für Rückfragen bereit.
Was passiert bei festgestellten Mängeln nach der Brandverhütungsschau?
Die Behörde fordert Sie auf, die Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen und den Abschluss nachzuweisen. Bleibt das aus, drohen Auflagen oder Nutzungseinschränkungen. Wir koordinieren und steuern die Beseitigung bis zum Nachweis. Den Ablauf beschreibt unsere Seite „Mängelbeseitigung nach Prüfbericht“.
Wer ist für die Mängelbeseitigung nach der Brandverhütungsschau verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Eigentümer der baulichen Anlage. Die Ausführung können Sie beauftragen, die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wir koordinieren die Beseitigung und stellen die Nachweise zusammen. Den Rahmen erläutert unsere Seite zur Betreiberverantwortung im Facility Management.
Was ist der Unterschied zwischen Brandverhütungsschau und Brandschutzbegehung?
Die Brandverhütungsschau ist eine behördlich angeordnete Kontrolle mit verbindlichen Folgen. Eine Brandschutzbegehung ist dagegen eine interne Begehung zur Eigenkontrolle, etwa durch den Brandschutzbeauftragten. Beide decken Mängel auf, doch nur die Schau löst behördliche Fristen aus. Wir koordinieren die Beseitigung der Mängel aus beiden Verfahren.
Was kostet eine Brandverhütungsschau?
Die Schau ist eine behördliche Amtshandlung. Je nach Landesrecht und Aufwand können dafür Verwaltungsgebühren anfallen. Kosten entstehen außerdem durch die Beseitigung festgestellter Mängel. Deren Aufwand hängt von Art und Umfang der Mängel ab. Senden Sie uns das Protokoll, dann besprechen wir die nächsten Schritte.