Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen – vorbereitet und begleitet
Anerkannte Prüfsachverständige prüfen Ihre sicherheitstechnischen Anlagen nach der Prüfverordnung Ihres Landes. Wir koordinieren die Prüfung, bereiten die Unterlagen vor und begleiten den Termin vor Ort.
Prüfung nach Prüfverordnung
Gut vorbereitet in die Sachverständigenprüfung
Bei der Sachverständigenprüfung stellt ein anerkannter Prüfsachverständiger fest, ob Ihre sicherheitstechnischen Anlagen betriebssicher und wirksam sind. Grundlage sind Landesbauordnung und Prüfverordnung des Landes, dazu Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.
Für Eigentümer, Facility Manager, Verwalter sowie Asset- und Objektmanager koordinieren wir die Prüfung. Vorab sichten wir Genehmigungsunterlagen, Anlagendokumentation und frühere Prüfberichte. Fehlende Unterlagen können die Bewertung des Sachverständigen erheblich beeinflussen. Deshalb klären wir Lücken vor dem Termin. Den Zugang zu allen Anlagen stimmen wir vorher ab, am Prüftag begleiten wir den Sachverständigen.
Nach der Prüfung werten wir den Prüfbericht auf Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb aus. Die Mängelbeseitigung nach Prüfbericht koordinieren und steuern wir bis zur Nachprüfung.
Wir bereiten die Prüfung vor und begleiten den Termin
Unsere Projektleitung ist die Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Prüfsachverständigen und den Fachunternehmen. Sie stimmt Termin und Umfang ab und begleitet die Begehung. Offene Nachweise klären wir vor dem Termin.
- Begleitung der Prüfung vor Ort durch unsere Projektleitung
- Unterlagen und frühere Prüfberichte vorab gesichtet
- Termin und Prüfumfang mit dem Sachverständigen abgestimmt
- Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen vorab geklärt
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Die Prüfung selbst führt ein anerkannter Prüfsachverständiger durch. Wir koordinieren alles, was davor und danach anfällt – bis zur Nachprüfung.
Vorbereitung
Unterlagen und Nachweise vorbereiten
Wir sichten Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Anlagendokumentation und frühere Prüfberichte. Fehlende Unterlagen und offene Mängel klären wir vor dem Termin. So liegen dem Sachverständigen die Unterlagen für seine Bewertung vor.
Koordination
Prüfung abstimmen und begleiten
Termin und vorgesehenen Umfang stimmen wir mit dem Prüfsachverständigen ab. Den Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen klären wir vorab mit Ihnen. Auf Wunsch begleitet unsere Projektleitung die Begehung.
Prüfbericht
Prüfbericht auswerten
Wir prüfen den Bericht auf Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb. Entscheidend ist, ob ein Mangel die Betriebssicherheit oder Wirksamkeit einer Anlage einschränkt. Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen.
Mängelbeseitigung
Mängel beseitigen bis zur Nachprüfung
Die Beseitigung festgestellter Mängel koordinieren und steuern wir bis zur Nachprüfung durch den Sachverständigen. Mehr dazu unter Mängelbeseitigung nach Prüfbericht.
Von der Vorbereitung bis zur Nachprüfung
So läuft eine Sachverständigenprüfung ab, wenn wir sie für Sie koordinieren.
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Unterlagen sichten und vorbereiten
Der Sachverständige bewertet Ihre Anlagen auch anhand von Genehmigung und Dokumentation. Deshalb stellen wir diese Unterlagen vorab zusammen und klären Lücken.
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Prüfung vor Ort
Der Prüfsachverständige prüft Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Anlagen, soweit erforderlich mit Messungen. Unsere Projektleitung begleitet die Begehung und beantwortet Rückfragen.
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Prüfbericht auswerten und Mängel beseitigen
Nach der Auswertung des Berichts beseitigen ausführende Fachunternehmen die Mängel. Wir steuern die Arbeiten nach Frist bis zur dokumentierten Mängelfreimeldung.
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Nachprüfung vorbereiten
Den Umfang der Nachprüfung besprechen wir vorab mit dem Sachverständigen. So klären wir offene Nachweise vor der Begehung. Den Termin begleitet das Fachunternehmen oder unsere Projektleitung.
Der Kreis schließt sich mit der Nachprüfung durch den Sachverständigen. Danach steht die nächste wiederkehrende Prüfung an, die wir mit Ihnen planen.
Wer prüft, wer koordiniert? Die Rollen bei der Sachverständigenprüfung
Der Prüfsachverständige prüft und bewertet Ihre Anlagen unabhängig. Die Übersicht zeigt, welche Aufgaben bei ihm liegen und welche wir für Sie übernehmen.
| SFC Group | Prüfsachverständiger | |
|---|---|---|
| Unterlagen und Nachweise vorbereiten | Ja – Unterlagen zusammenstellen, fehlende Nachweise vorab klären | Nutzt die vorgelegten Unterlagen für seine Bewertung |
| Termin abstimmen und vor Ort begleiten | Ja – Termin, Umfang und Zugang zu den Anlagen abstimmen, Begehung begleiten | Stimmt den Termin ab, der Umfang richtet sich nach Anlage und Prüfgrundlage |
| Anlagen prüfen und Prüfbericht erstellen | Nein – die Prüfung bleibt beim anerkannten Prüfsachverständigen | Ja – Sicht- und Funktionsprüfungen, erforderliche Messungen, Bewertung und Prüfbericht |
| Prüfbericht auswerten | Ja – Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb mit Ihnen besprechen | Dokumentiert Mängel und Prüfergebnis |
| Mängelbeseitigung koordinieren | Ja – bis zur dokumentierten Mängelfreimeldung | Nein – bleibt als Prüfer unabhängig von der Ausführung |
| Nachprüfung | Ja – Umfang vorab mit dem Sachverständigen besprechen, offene Nachweise klären | Ja – prüft die Beseitigung und dokumentiert das Ergebnis |
Sachverständigenprüfungen
Sachverständigenprüfung: Antworten für Betreiber
Was macht ein Prüfsachverständiger?
Ein Prüfsachverständiger prüft technische Anlagen und dokumentiert das Ergebnis im Prüfbericht. Er ist für sein Prüfgebiet nach Landesrecht anerkannt und arbeitet für eine Prüforganisation oder selbstständig. Typisch sind Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Prüfungen der Auslösung und Steuerung. Soweit erforderlich, kommen elektrische Messungen oder Messungen von Luftvolumenströmen und Wasserdurchflussmengen hinzu. Er bewertet auch die Zugänglichkeit der Anlage und die Folgen einer Fehlfunktion für Menschen und Gebäude. Mängel beseitigt er nicht selbst.
Was unterscheidet Prüfsachverständige, Sachkundige und zur Prüfung befähigte Personen?
Prüfsachverständige sind für ihr Prüfgebiet nach Landesrecht anerkannt. „Öffentlich bestellt“ ist dafür keine allgemeingültige gleichbedeutende Bezeichnung. Sachkundige haben die Fachkenntnis und Erfahrung für eine konkrete Anlage und Aufgabe, etwa für Wartung oder sachkundige Prüfungen. Die zur Prüfung befähigte Person ist ein eigener Begriff der Betriebssicherheitsverordnung. Ihre Kenntnisse ergeben sich aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit. Sie ist nicht pauschal mit einem Sachkundigen gleichzusetzen.
Welche Arten der Sachverständigenprüfung gibt es?
Zu unterscheiden sind die Erstprüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfung. Hinzu kommt die Prüfung nach einer wesentlichen Änderung der Anlage. Die Wirkprinzipprüfung betrachtet das Zusammenwirken mehrerer sicherheitstechnischer Anlagen. Nach einer Mängelbeseitigung folgt in der Regel eine Nachprüfung durch den Sachverständigen. Wir koordinieren diese Prüfungen und bereiten sie mit Ihnen vor.
Wie oft muss eine Sachverständigenprüfung stattfinden?
Das lässt sich nicht pauschal je Anlagenart beantworten. Die Fristen richten sich nach Bundesland, Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung. Je nach Anlage können unterschiedliche Intervalle gelten. Wir ermitteln die Fristen für jedes Objekt einzeln. Ihre laufenden Prüftermine organisieren wir im Prüfmanagement für prüfpflichtige Anlagen.
Für welche Anlagen koordiniert SFC Prüfung und Mängelbeseitigung?
Wir koordinieren Prüfung und Mängelbeseitigung insbesondere für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (BMA, SAA und ELA). Dazu kommen Rauchabzugs- und Rauchfreihaltungsanlagen (RWA, NRA und MRA) sowie Lüftungs- und RLT-Anlagen einschließlich Brandschutzklappen. Ebenso gehören CO-Warnanlagen dazu, vor allem in Tiefgaragen. Bei Feuerlöschanlagen sind es selbsttätige Anlagen wie Sprinkler und nicht selbsttätige wie nasse Wandhydrantenanlagen mit Druckerhöhung. Weitere Anlagen sind Sicherheitsstromversorgung, etwa Notstromaggregate und USV-Anlagen, sowie Sicherheitsbeleuchtung. Auch Blitzschutzanlagen sowie kraftbetätigte Türen und Tore, etwa automatische Schiebetüren, zählen dazu. Hinzu kommen ortsfeste elektrische Anlagen wie Unterverteilungen und Niederspannungshauptverteilungen. Bei Wirkprinzipprüfungen geht es um das Zusammenwirken mehrerer dieser Anlagen.
Wie bereite ich eine Sachverständigenprüfung vor?
Legen Sie Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und die Dokumentation der Anlagen bereit. Dazu gehören frühere Prüfberichte und Nachweise über bereits beseitigte Mängel. Fehlende Unterlagen können die Bewertung des Sachverständigen erheblich beeinflussen. Klären Sie außerdem den Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Vorbereitung und begleiten den Prüftermin.
Was ist der Unterschied zur DGUV-V3-Prüfung?
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel und dient dem Arbeitsschutz. Die Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung ist bauordnungsrechtlich geprägt. Sie betrachtet Betriebssicherheit und Wirksamkeit sicherheitstechnischer Anlagen zum Schutz der Gebäudenutzer. Auch sie findet wiederkehrend statt. Beide Pflichten können nebeneinander gelten. Mehr zur DGUV-V3-Prüfung finden Sie bei unserem Prüfservice.
Was passiert nach der Sachverständigenprüfung mit den Mängeln?
Nach der Prüfung liegt ein Prüfbericht vor, der Mängel und Fristen nennen kann. Wir prüfen ihn auf Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb. Die Beseitigung koordinieren und steuern wir bis zur Nachprüfung durch den Sachverständigen. Den Ablauf beschreibt unsere Seite „Mängelbeseitigung nach Prüfbericht“.





