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Mängelmanagement

Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen – vorbereitet und begleitet

Anerkannte Prüfsachverständige prüfen Ihre sicherheitstechnischen Anlagen nach der Prüfverordnung Ihres Landes. Wir koordinieren die Prüfung, bereiten die Unterlagen vor und begleiten den Termin vor Ort.

Prüfung nach Prüfverordnung

Gut vorbereitet in die Sachverständigenprüfung

Bei der Sachverständigenprüfung stellt ein anerkannter Prüfsachverständiger fest, ob Ihre sicherheitstechnischen Anlagen betriebssicher und wirksam sind. Grundlage sind Landesbauordnung und Prüfverordnung des Landes, dazu Baugenehmigung und Brandschutzkonzept.

Für Eigentümer, Facility Manager, Verwalter sowie Asset- und Objektmanager koordinieren wir die Prüfung. Vorab sichten wir Genehmigungsunterlagen, Anlagendokumentation und frühere Prüfberichte. Fehlende Unterlagen können die Bewertung des Sachverständigen erheblich beeinflussen. Deshalb klären wir Lücken vor dem Termin. Den Zugang zu allen Anlagen stimmen wir vorher ab, am Prüftag begleiten wir den Sachverständigen.

Nach der Prüfung werten wir den Prüfbericht auf Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb aus. Die Mängelbeseitigung nach Prüfbericht koordinieren und steuern wir bis zur Nachprüfung.

SFC-Techniker mit Unterlagen an einer Anlagensteuerung
Prüfbegleitung vor Ort

Wir bereiten die Prüfung vor und begleiten den Termin

Unsere Projektleitung ist die Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Prüfsachverständigen und den Fachunternehmen. Sie stimmt Termin und Umfang ab und begleitet die Begehung. Offene Nachweise klären wir vor dem Termin.

  • Begleitung der Prüfung vor Ort durch unsere Projektleitung
  • Unterlagen und frühere Prüfberichte vorab gesichtet
  • Termin und Prüfumfang mit dem Sachverständigen abgestimmt
  • Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen vorab geklärt
Nach der Prüfung: Wir werten den Prüfbericht mit Ihnen aus und steuern die Mängelbeseitigung bis zur Nachprüfung durch den Sachverständigen.
Prüfung vorbereiten lassen

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Die Prüfung selbst führt ein anerkannter Prüfsachverständiger durch. Wir koordinieren alles, was davor und danach anfällt – bis zur Nachprüfung.

Vorbereitung

Unterlagen und Nachweise vorbereiten

Wir sichten Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Anlagendokumentation und frühere Prüfberichte. Fehlende Unterlagen und offene Mängel klären wir vor dem Termin. So liegen dem Sachverständigen die Unterlagen für seine Bewertung vor.

Koordination

Prüfung abstimmen und begleiten

Termin und vorgesehenen Umfang stimmen wir mit dem Prüfsachverständigen ab. Den Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen klären wir vorab mit Ihnen. Auf Wunsch begleitet unsere Projektleitung die Begehung.

Prüfbericht

Prüfbericht auswerten

Wir prüfen den Bericht auf Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb. Entscheidend ist, ob ein Mangel die Betriebssicherheit oder Wirksamkeit einer Anlage einschränkt. Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen.

Mängelbeseitigung

Mängel beseitigen bis zur Nachprüfung

Die Beseitigung festgestellter Mängel koordinieren und steuern wir bis zur Nachprüfung durch den Sachverständigen. Mehr dazu unter Mängelbeseitigung nach Prüfbericht.

Sachverständigenprüfungen

Prüfgrundlagen für sicherheitstechnische Anlagen

Die Sachverständigenprüfung richtet sich nach den Landesbauordnungen und den Prüfverordnungen der Länder. Hinzu kommen die Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept. Je nach Nutzung gelten Sonderbauvorschriften, etwa für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Garagen und Hochhäuser. Prüfpflicht, Prüfumfang, Qualifikation der prüfenden Person und Fristen hängen vom Bundesland und der genehmigten Nutzung ab. Welche DIN-, VDI- und VDE-Regeln im Einzelfall gelten, prüfen wir anlagen- und projektbezogen.

LBO / PrüfVO der Länder

Bauordnungsrechtliche Prüfpflicht

Landesbauordnung und Prüfverordnung legen fest, welche Anlagen Prüfsachverständige prüfen: vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlichen Änderungen. Im Mittelpunkt stehen Betriebssicherheit und Wirksamkeit.

Anerkennung nach Landesrecht

Prüfsachverständige nach Landesrecht

Prüfsachverständige sind für ihr Prüfgebiet nach Landesrecht anerkannt. Sie arbeiten für eine Prüforganisation oder selbstständig. Wir koordinieren und begleiten die Prüfung, die Bewertung trifft allein der Sachverständige.

Anlagentechnik

Sicherheitstechnische Anlagen im Fokus

Dazu zählen etwa Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Lüftungsanlagen mit Brandschutzklappen, Feuerlöschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung. Bei Wirkprinzipprüfungen prüft der Sachverständige ihr Zusammenwirken.

BetrSichV / DGUV V3 / VdS

Arbeitsschutz und Versicherer

Daneben können Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 einschlägig sein. VdS-Richtlinien können durch die Planung oder den Versicherungsvertrag relevant werden. Dann spielen auch Sachwert- und Versicherungsinteressen eine Rolle.

Ablauf der Sachverständigenprüfung

Von der Vorbereitung bis zur Nachprüfung

So läuft eine Sachverständigenprüfung ab, wenn wir sie für Sie koordinieren.

  1. Unterlagen sichten und vorbereiten

    Der Sachverständige bewertet Ihre Anlagen auch anhand von Genehmigung und Dokumentation. Deshalb stellen wir diese Unterlagen vorab zusammen und klären Lücken.

  2. Prüfung vor Ort

    Der Prüfsachverständige prüft Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Anlagen, soweit erforderlich mit Messungen. Unsere Projektleitung begleitet die Begehung und beantwortet Rückfragen.

  3. Prüfbericht auswerten und Mängel beseitigen

    Nach der Auswertung des Berichts beseitigen ausführende Fachunternehmen die Mängel. Wir steuern die Arbeiten nach Frist bis zur dokumentierten Mängelfreimeldung.

  4. Nachprüfung vorbereiten

    Den Umfang der Nachprüfung besprechen wir vorab mit dem Sachverständigen. So klären wir offene Nachweise vor der Begehung. Den Termin begleitet das Fachunternehmen oder unsere Projektleitung.

Der Kreis schließt sich mit der Nachprüfung durch den Sachverständigen. Danach steht die nächste wiederkehrende Prüfung an, die wir mit Ihnen planen.

Klare Rollen

Wer prüft, wer koordiniert? Die Rollen bei der Sachverständigenprüfung

Der Prüfsachverständige prüft und bewertet Ihre Anlagen unabhängig. Die Übersicht zeigt, welche Aufgaben bei ihm liegen und welche wir für Sie übernehmen.

SFC Group Prüfsachverständiger
Unterlagen und Nachweise vorbereiten Ja – Unterlagen zusammenstellen, fehlende Nachweise vorab klären Nutzt die vorgelegten Unterlagen für seine Bewertung
Termin abstimmen und vor Ort begleiten Ja – Termin, Umfang und Zugang zu den Anlagen abstimmen, Begehung begleiten Stimmt den Termin ab, der Umfang richtet sich nach Anlage und Prüfgrundlage
Anlagen prüfen und Prüfbericht erstellen Nein – die Prüfung bleibt beim anerkannten Prüfsachverständigen Ja – Sicht- und Funktionsprüfungen, erforderliche Messungen, Bewertung und Prüfbericht
Prüfbericht auswerten Ja – Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb mit Ihnen besprechen Dokumentiert Mängel und Prüfergebnis
Mängelbeseitigung koordinieren Ja – bis zur dokumentierten Mängelfreimeldung Nein – bleibt als Prüfer unabhängig von der Ausführung
Nachprüfung Ja – Umfang vorab mit dem Sachverständigen besprechen, offene Nachweise klären Ja – prüft die Beseitigung und dokumentiert das Ergebnis

Sachverständigenprüfungen

Sachverständigenprüfung: Antworten für Betreiber

Was macht ein Prüfsachverständiger?

Ein Prüfsachverständiger prüft technische Anlagen und dokumentiert das Ergebnis im Prüfbericht. Er ist für sein Prüfgebiet nach Landesrecht anerkannt und arbeitet für eine Prüforganisation oder selbstständig. Typisch sind Sicht- und Funktionsprüfungen sowie Prüfungen der Auslösung und Steuerung. Soweit erforderlich, kommen elektrische Messungen oder Messungen von Luftvolumenströmen und Wasserdurchflussmengen hinzu. Er bewertet auch die Zugänglichkeit der Anlage und die Folgen einer Fehlfunktion für Menschen und Gebäude. Mängel beseitigt er nicht selbst.

Was unterscheidet Prüfsachverständige, Sachkundige und zur Prüfung befähigte Personen?

Prüfsachverständige sind für ihr Prüfgebiet nach Landesrecht anerkannt. „Öffentlich bestellt“ ist dafür keine allgemeingültige gleichbedeutende Bezeichnung. Sachkundige haben die Fachkenntnis und Erfahrung für eine konkrete Anlage und Aufgabe, etwa für Wartung oder sachkundige Prüfungen. Die zur Prüfung befähigte Person ist ein eigener Begriff der Betriebssicherheitsverordnung. Ihre Kenntnisse ergeben sich aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit. Sie ist nicht pauschal mit einem Sachkundigen gleichzusetzen.

Welche Arten der Sachverständigenprüfung gibt es?

Zu unterscheiden sind die Erstprüfung vor Inbetriebnahme und die wiederkehrende Prüfung. Hinzu kommt die Prüfung nach einer wesentlichen Änderung der Anlage. Die Wirkprinzipprüfung betrachtet das Zusammenwirken mehrerer sicherheitstechnischer Anlagen. Nach einer Mängelbeseitigung folgt in der Regel eine Nachprüfung durch den Sachverständigen. Wir koordinieren diese Prüfungen und bereiten sie mit Ihnen vor.

Wie oft muss eine Sachverständigenprüfung stattfinden?

Das lässt sich nicht pauschal je Anlagenart beantworten. Die Fristen richten sich nach Bundesland, Sonderbau, Genehmigungsgrundlage und einschlägiger Verordnung. Je nach Anlage können unterschiedliche Intervalle gelten. Wir ermitteln die Fristen für jedes Objekt einzeln. Ihre laufenden Prüftermine organisieren wir im Prüfmanagement für prüfpflichtige Anlagen.

Für welche Anlagen koordiniert SFC Prüfung und Mängelbeseitigung?

Wir koordinieren Prüfung und Mängelbeseitigung insbesondere für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (BMA, SAA und ELA). Dazu kommen Rauchabzugs- und Rauchfreihaltungsanlagen (RWA, NRA und MRA) sowie Lüftungs- und RLT-Anlagen einschließlich Brandschutzklappen. Ebenso gehören CO-Warnanlagen dazu, vor allem in Tiefgaragen. Bei Feuerlöschanlagen sind es selbsttätige Anlagen wie Sprinkler und nicht selbsttätige wie nasse Wandhydrantenanlagen mit Druckerhöhung. Weitere Anlagen sind Sicherheitsstromversorgung, etwa Notstromaggregate und USV-Anlagen, sowie Sicherheitsbeleuchtung. Auch Blitzschutzanlagen sowie kraftbetätigte Türen und Tore, etwa automatische Schiebetüren, zählen dazu. Hinzu kommen ortsfeste elektrische Anlagen wie Unterverteilungen und Niederspannungshauptverteilungen. Bei Wirkprinzipprüfungen geht es um das Zusammenwirken mehrerer dieser Anlagen.

Wie bereite ich eine Sachverständigenprüfung vor?

Legen Sie Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und die Dokumentation der Anlagen bereit. Dazu gehören frühere Prüfberichte und Nachweise über bereits beseitigte Mängel. Fehlende Unterlagen können die Bewertung des Sachverständigen erheblich beeinflussen. Klären Sie außerdem den Zugang zu allen Anlagen und Technikräumen. Auf Wunsch übernehmen wir diese Vorbereitung und begleiten den Prüftermin.

Was ist der Unterschied zur DGUV-V3-Prüfung?

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel und dient dem Arbeitsschutz. Die Sachverständigenprüfung nach Prüfverordnung ist bauordnungsrechtlich geprägt. Sie betrachtet Betriebssicherheit und Wirksamkeit sicherheitstechnischer Anlagen zum Schutz der Gebäudenutzer. Auch sie findet wiederkehrend statt. Beide Pflichten können nebeneinander gelten. Mehr zur DGUV-V3-Prüfung finden Sie bei unserem Prüfservice.

Was passiert nach der Sachverständigenprüfung mit den Mängeln?

Nach der Prüfung liegt ein Prüfbericht vor, der Mängel und Fristen nennen kann. Wir prüfen ihn auf Fristen und Aussagen zum Weiterbetrieb. Die Beseitigung koordinieren und steuern wir bis zur Nachprüfung durch den Sachverständigen. Den Ablauf beschreibt unsere Seite „Mängelbeseitigung nach Prüfbericht“.

Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Sachverständigen-Siegel
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
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